Genetische und biochemische Untersuchungen

Für genetische und biochemische Untersuchungen gilt seit dem 29. Oktober 2010 das Nagoya-Protokoll, welches auf der 10. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Biodiversitätskonvention angenommen wurde.
Es kreiert einen völkerrechtlichen Rahmen für den Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechten Vorteilsausgleich.
Das bedeutet, dass für genetische und biochemische Untersuchungen ein eigener Antrag in Costa Rica gestellt werden muss.

Da in das Antragsprozedere die Tropenstation La Gamba eingebunden werden muss, ist eine Kontaktaufnahme zum Erlangen der Genehmigung notwendig!

Ω Kosten: Es ist mit ca. 300 Euro pro Antrag zu rechnen. Es ist mit einer 2 bis 4 monatigen Vorlaufzeit zu rechnen. Die ausgefüllten Dokumente können beglaubigt mit der Post nach Costa Rica geschickt werden; bzw. in San Jose im Büro von Conagebio unterschrieben werden. 


Homepage von CONAGEBIO (mit englischen Anweisungen und den benötigten Formularen):

www.conagebio.go.cr